Es gibt ein Grundrecht auf Freizügigkeit

Freizügigkeit in der EU ist nicht beschränkt auf bestimmte Menschen, sondern gilt für alle EU Bürger, auch für ethnische Minderheiten wie den Roma.
Wenn die Politiker von der „außergewöhnlichen Herausforderung durch den Zuzug von  Menschen aus Rumänien und Bulgarien sprechen, so meinen sie in der Regel Roma.
Roma sind die am meisten verfolgte Minderheit in Europa und im Besonderen in Rumänien und Bulgarien. Gleichzeitig unterstellt man diesen Zuwanderern immer Asylmissbrauch und Sozialleistungsbetrug. Das ist schlichtweg falsch! 
Daten des Mikrozensus zeigen, dass 80% der Menschen hier einer Arbeit nachgehen. Von diesen sind 22% hochqualifiziert und 46% qualifiziert. Bei diesen Zuwanderern handelt es sich häufig um Menschen mit Berufen, die wir in Deutschland dringend benötigen.

Sicherlich findet auch Zuwanderung von Migranten ohne Schule und Berufsausbildung statt, die hier in prekären und teilweise menschenunwürdigen Verhältnissen leben und auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Die Freizügigkeit innerhalb der EU kann neben vielen Vorteilen eben auch dazu führen, dass arme Menschen nach Deutschland kommen, die das deutsche Sozialsystem belasten. Gerade in einer solchen Situation sollte man sich jedoch die Struktur der Zuwanderung aus den neuen EU-Mitgliedstaaten genau ansehen, um daraus eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu entwickeln. Eine pauschale Klassifizierung aller Zuwanderer aus diesen Ländern als Armutsmigranten, die das Problem der Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme übertreibt, schadet da nur.

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