Kundenorientierung aus Kassensicht!

Maria Hanisch, leitet im Geschäftsfeld Alter und Pflege die Stabsstelle Ethik, Seelsorge und gesundheitliche Versorgungsplanung

Während alle Welt von Endbürokratisierung in der Pflege spricht, läuft die Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK) zu neuen unrühmlichen Höchstformen auf. Versicherte, die eine Verordnung häuslicher Krankenpflege beispielsweise in Form des An- und Ausziehens von Kompressionsstrümpfen, der Medigabe, den s.c.-Injektionen oder Medikamente stellen erhalten haben, wird einige Tage die häusliche Krankenpflege genehmigt und der darüber liegende Zeitraum abgelehnt. Zunächst wurden die Versicherten aufgefordert einen Fragebogen zur Verordnung häuslicher Krankenpflege auszufüllen. Dabei sollten die Versicherten ausführlich schildern, warum sie die beantragte Maßnahme nicht selbst übernehmen können. Daneben sollten die Personen, die im Umfeld leben, also Angehörige, Freunde oder Nachbarn, aufgeführt und für diese angegeben werden, ob diese die Leistungen übernehmen können. Sodann wurde abgefragt, wie die Kunden ihre Ärzte aufsuchen und ob eine Anleitung durch medizinisches Fachpersonal gegeben werden soll. Einfacher ist es für diejenigen, die Pflegeleistungen erhalten. Bei Beziehern von Pflegeleistungen wird – ohne Fragebogen! – gleich darauf abgestellt, dass die eingetragenen Pflegepersonen die so genannte „einfach Behandlungspflege“ ebenfalls erbringen können.

Die Antwort auf die Frage der DAK, wann die beantragte Maßnahme wie zum Beispiel die Medikamentengabe nicht selbst übernommen werden kann, ergibt sich bereits durch die ärztliche Verordnung.
Der Arzt bescheinigt, dass der alte Mensch dies nicht kann und auch sonst keiner im Umfeld ist. Und selbst, wenn ich eine Pflegeperson habe, die mich zu Hause unterstützt, kann diese nicht dazu genötigt werden, bestimmte Behandlungspflegen am zu Pflegenden zu erbringen. Dieses Beispiel der DAK ist eine von vielen Beispielen, wo es darum geht Kostenersparnis auf dem Rücken der Versicherten – sprich meist alten Menschen abzuladen.
Ähnliche Beispiele erleben wir bei der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege wo die AOK nur noch ein bestimmtes Formular zulassen will.
Ich sage dazu …. arme Kassen…. habt ihr das wirklich nötig Kunden um ihre gesetzlich zugesicherten Leistungen zu bringen?

Ein Kommentar zu “Kundenorientierung aus Kassensicht!

  1. Hallo Frau Hanisch, liebe Maria!
    Ich finde es sehr gut, wie du mit deinen Beiträgen im Blog die Dinge beim Namen nennst!
    Weiter so!!!

    Herzliche Grüße von einem ehemaligen Mitarbeiter und Nachbarskind.

    Jürgen Beicht

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