Wer darf sich hier integrieren?

Das Asylbeschleunigungsgesetz ist ein bisschen so wie Zuckerbrot und Peitsche. Es gibt zum einen vier Länder Syrien, Eritrea, Irak und Iran. Sie bekommen das Zuckerbrot. Das heißt, die Leute aus diesen Nationen können bereits während des Asylverfahrens an Sprachkursen teilnehmen oder einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen. Wenn sie einen vorläufigen Pass, die „Aufenthalsgestattung“ haben. Das war bislang nicht möglich. Für diese Leute beschleunigt sich das formale Sprachlernen in staatlich geförderten Kursen enorm.
Dagegen werden die Menschen aus den Ländern des Westbalkans nicht nur ausgegrenzt, sondern für sie soll außerdem die Rückführung beschleunigt werden. Und dann gibt es ja noch die dritte Gruppe von Ländern wie Algerien, Pakistan, Ägypten, Nigeria die keiner der beiden Gruppen zugeordnet sind. Deren Verfahren dauern nach wie vor sehr lange, ohne dass die Asylbegehrenden einen Sprachkurs besuchen können.

Ich befürchte, dass es wegen der Zulassung zu Deutschkursen eine viel größere Konkurrenz unter den Flüchtlingen geben wird, verbunden damit auch deutlichen Unmut und ein „ungerecht“ Behandelt fühlen. Vorstellbar wäre zum Beispiel, das ein Algerier sagt:“ Du Syrier darfst zum Kurs und ich nicht“. Das könnte wirklich zu einem Problem werden. Denn die Asylverfahren der anderen Länder werden ja weiterhin ihre Zeit dauern. Und die Leute hängen solange in der Luft.

Zur Zeit gibt es drei unterschiedliche Modelle für die Sprachförderung. Die Integrationskurse werden gefördert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ein zweiter Block heißt „Early Intervention plus“, das ist ein Programm des Landes NRW. Dritter Finanzierungsblock, der nur für dieses Jahr gilt, sind sogenannte Basiskurse von der Agentur für Arbeit. Die müssen tatsächlich noch in diesem Jahr beginnen.

Die Aufteilung in Menschen die sich integrieren dürfen und in Menschen denen die Möglichkeit zur Integration verwehrt wird halte ich bei den langen Verfahrenszeiten für die Betroffenen für unzumutbar, sie werden für lange Zeit zur Untätigkeit verdonnert.
Ich warne davor, dass wir dieses Zwei-Klassen-System bekommen, die guten und die schlechten Flüchtlinge. Ja, wir brauchen zügige Verfahren. Es ist ein Unding, dass mittlerweile 300.000 Verfahren immer noch nicht bearbeitet sind. Dann frage ich mich aber, warum kann man nicht Altfall-Regelungen machen. Warum kann man nicht ganze Gruppen rausnehmen und sagen, wir machen jetzt nicht ein langes und ein aufwendiges Verfahren, beispielsweise für Menschen, die aus Syrien kommen.
Wenn man sieht wie z.B. in Belgrad die Roma als Gruppe einer gruppenspezifischen Verfolgung ausgesetzt sind, dann können wir nicht bevor eine Entscheidung über das Bleiberecht getroffen wurde, in gut und in schlecht sortieren.

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