Ad nauseam … bis zur Seekrankheit!

Maria Hanisch, leitet im Geschäftsfeld Alter und Pflege die Stabsstelle Ethik, Seelsorge und gesundheitliche Versorgungsplanung

Menschen in pflegenden und helfenden Berufen kennen das Phänomen, dass Vorurteile und negative Zuschreibungen durch die Öffentlichkeit  immer wieder unkritisch aufgenommen und multipliziert werden.
Und es ist unsere Aufgabe, immer, immer und immer wieder – ad nauseam – die Sachlage zu erläutern, Wahres vom Unwahren zu scheiden, berechtigte Kritik zu akzeptieren und Vorurteile als solche zu benennen.
Im vorliegenden Fall ging es um die Sendung Markt im WDR-Fernsehen vom 4.11.2013 zum Thema der Rechtlichen Betreuung.
Frau Dannhäuser von der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung , hat sich diese Mühe in einer E-mail  an den WDR gemacht (hier im Auszug) :

„…mit Interesse und leider oft auch Ärger verfolge ich regelmäßig die Berichterstattung zum Thema Rechtliche Betreuung in den Medien. Immer wieder fällt die einseitige Berichterstattung auf und das ausschließlich negative Bild, das hier der allgemeinen Öffentlichkeit vermittelt wird. Schade, dass dies nun auch im WDR geschieht. Bereits die Anmoderation, welche suggerierte, dass Betreuer sogar das Fernsehprogramm bestimmen, ließ ahnen, was einen im Beitrag erwartete: keine ergebnisoffene Recherche, sondern Bilder zu einer bereits vorgefassten Meinung. Mehr Panikmache, als fundierte Information und Benennung tatsächlicher Probleme, die es leider auch gibt. Weiterlesen

……hätte, hätte….Fahrradkette

Maria Hanisch, leitet im Geschäftsfeld Alter und Pflege die Stabsstelle Ethik, Seelsorge und gesundheitliche Versorgungsplanung

Schon mal was von kölscher Sozialpolitik im Konjunktiv gehört ?

Ich bewege mich im Arbeitsfeld „Rechtliche Betreuung“, also der Vertretung von Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung in der Regelung ihrer Angelegenheiten. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 1,3 Millionen Menschen mit Betreuung und jährlich werden es mehr, aus den unterschiedlichsten Gründen.
Auf jeden Fall steigen die Kosten u.a. bei den Amtsgerichten für Richter und Rechtspfleger und den Justizbehörden wegen der Vergütung der beruflichen Betreuer.

Ein verstärktes Ziel ist deshalb die Vermeidung von Betreuungen, so wie es das Gesetz auch vorsieht::  „Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen……durch andere Hilfen,…,ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können“ (§1896, Abs.2, BGB)

Die schlaue Idee ist,  in Zukunft bei den Betreuungsbehörden der Städte Sozialgutachten erstellen zu lassen. Diese sollen prüfen, ob sich nicht durch andere Hilfen Betreuungen  vermeiden lassen: Etwa durch eine spezialisierte Seniorenberatung, die Vermittlung von unterstützenden Ehrenamtlichen, die Integration in ein Seniorennetzwerk oder die Einbettung in ehrenamtliche Strukturen, etc.
Das Problem: alle oben genannten Hilfen stehen derzeit auf der sozialpolitischen Kürzungsliste der Stadt Köln.
So wird in Zukunft in den Kölner Sozialgutachten wohl zu lesen sein: „Die Betreuung hätte vermieden werden können, wenn es eine Seniorenberatung gegeben hätte.“

….das ist Sozialpolitik in der Möglichkeitsform ! 

 Dieser Beitrag wurde verfasst von Rainer Röth, Leitung der Einrichtung Rechtliche Betreuung im Caritasverband für die Stadt Köln