20 Jahre rechtliche Betreuung – was bedeutet es, wenn ein anderer für mich entscheidet?

Neulich bei Caritas, SkF und SKM ging es in der Veranstaltungsreihe „Caritas im Gespräch“ um das Thema rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmachten. Anlass war die Ablösung das alten Vormundschaftsrechts für Erwachsene durch das Betreuungsrecht vor nunmehr 20 Jahren. Statt einer generellen Entmündigung oder Geschäftsunfähigkeit wird die Betreuung am Wohl und den Wünschen des zu Betreuenden ausgerichtet. Dieser bleibt geschäftsfähig und wird in genau festgelegten Aufgabenbereichen unterstützt. Ein Thema, das häufig damit verbunden wird, dass es Menschen betrifft, die alt, lebensbedrohlich erkrankt oder behindert sind – meint man.

Neben vielen interessanten Informationen rund um das Thema, insbesondere zu den Aufgaben von Betreuungsvereinen, wie sie von Caritas, SKM und SkF in Köln und anderen Städten angeboten werden, sowie der beeindruckenden Anzahl ehrenamtlicher Betreuer(innen) meist aus dem familiären Kontext öffnete die Podiumsdiskussion mir die Augen dafür, dass man rein theoretisch nie zu jung und es nie zu früh sein kann, eine Verfügung zu treffen, wenn man die Angelegenheiten frühzeitig selbst regeln möchte.

Natürlich ist die Vorstellung sonderbar, wenn es einem gut geht, sich zu überlegen, wie man leben und welche medizinische Behandlung man irgendwann einmal zulassen möchte oder was mit dem Geld passiert. Solange man alles selbst in der Hand hat, können solche Fragen einen nachvollziehbarerweise erschrecken und ein Gefühl des Ausgeliefertseins hervorrufen, zumal es bedeutet, dem Unvermeidbaren ins Auge zu schauen und darauf zu hoffen, dass das in die mit der Betreuung oder Vorsorgevollmacht beauftragte Person gesetzte Vertrauen auch erfüllt wird.
Die Diskussion, auch zu den Schattenseiten der Betreuung, hat mich darin bestärkt, die Antworten auf diese Fragen nicht mehr auf die lange Bank zu schieben, sondern für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen und eine Person des Vertrauens zu finden und anzusprechen, von der ich ausgehe, dass sie in meinem Sinn und zu meinem Wohl einmal handeln wird, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollte. Mir ist durchaus bewusst, dass dies auch für die Person des Vertrauens eine große Verantwortung darstellt.

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