Alle reden von Inklusion, der LVR will sie abschaffen

Trotz der massiven Kritik der Freien Wohlfahrtsverbände und der Proteste von Erziehern, Therapeuten, Eltern und Kindern aus den integrativen Kindertagesstätten wird der Landschaftsverband Rheinland (LVR) aus der Refinanzierung der Therapiekosten in den integrativen Kindergärten aussteigen!
Das bedeutet die deutliche Schlechterstellung von behinderten und förderbedürftigen Kindern in Kindertagesstätten. Unter dem Deckmantel der ‘Erfüllung von Inklusionsanforderungen’ sollen de facto in erster Linie Einsparungen erzielt werden.

Künftig will der LVR den Einrichtungen pro behindertem Kind jährlich 5000 Euro zur Verfügung stellen. Damit soll jede Kita in die Lage versetzt werden, behinderte Kinder aufzunehmen. Die Therapeuten, die bisher vom LVR bezahlt werden, sollen in Zukunft von den Krankenkassen finanziert werden. Die Kita-Träger befürchten, dass es mit den Kassen keine Vereinbarungen bis August 2015, wenn die neue Regelung umgesetzt werden soll, geben wird.
Es ist zu befürchten, dass die geplanten Einschnitte des LVR zu einer deutlichen Verschlechterung der Rahmenbedingungen führen werden. Die geplanten Veränderungen führen zu einer weiteren Ausgrenzung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf.
Das Ziel von Inklusion soll jedoch das gemeinsame Miteinander sein und die Umgestaltung der Einrichtungen sollte bestmögliche räumliche und personelle Voraussetzungen für alle Kinder umfassen.
Wenn die Kinder mit Beeinträchtigung für ihre Entwicklung nicht mehr die bestmögliche Förderung erfahren, werden wir als Gesellschaft dem Anspruch der Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung nicht mehr gerecht. Der Verlust von finanziellen Zuwendungen lässt die betroffenen Kinder zu Leidtragenden werden und schwächt damit gerade die, denen es gilt einen sicheren Einstieg in das Leben zu ermöglichen.
Seit 1983 werden Integrative Kitas vom LVR finanziell gefördert. Konkret bezieht sich die Bezuschussung auf integrative Gruppen, in denen fünf Kinder mit und zehn Kinder ohne Behinderung pädagogisch und therapeutisch gefördert werden. Die finanzielle Förderung entlastet dabei sowohl die Eltern als auch den Träger der Kita und die Kommune.

Durch den Wegfall und die Kürzungen der oben aufgeführten Finanzmittel und der in diesem Zusammenhang geplanten umfassenden Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten der therapeutischen Versorgung werden die Therapieformen, wie sie derweil von angestellten Therapeuten in den integrativen Kitas angeboten werden, langfristig der Vergangenheit angehören.
Therapie gibt es dann nur noch auf Rezept!

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