Verbesserung der Hospizversorgung angekündigt – da fehlt noch was!

 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat früher als von vielen erwartet einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit Hilfe dessen die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessert werden soll. Ich vermute, dass die Diskussion um den ärztlich assistierten Suizid, die an vielen Stellen auch darauf aufmerksam macht, dass es dringend erforderlich ist, die Rahmenbedingungen für ein menschenwürdiges Sterben zu verbessern, hierzu beiträgt.

 

Im Mittelpunkt steht laut Gröhe das Ziel,, Schwerkranke und Sterbende bestmöglich zu betreuen und zu versorgen. Vor allem sollen „weiße Flecken“ in der Versorgungslandschaft beseitigt werden, damit in Deutschland ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot verwirklicht werden kann. „In der Regelversorgung sind die Vernetzung von medizinischer und pflegerischer Versorgung sowie hospizlicher Begleitung und die Kooperationen zwischen verschiedenen Leistungserbringern noch zu wenig ausgeprägt“, heißt es im Entwurf.

 

Deshalb will das Ministerium per Gesetz unter anderem dafür sorgen, dass Ungleichgewichte bei der Ausstattung von Hospizen ausgeglichen werden. Dazu wird der tägliche Mindestzuschuss von knapp 200 auf gut 250 Euro erhöht. Außerdem  sollen die Krankenkassen künftig  95 statt bislang nur 90 Prozent der Hospizkosten für Erwachsene übernehmen. Damit wird eine zentrale Forderung der Caritas umgesetzt, die stationäre Hospizpflege angemessen zu finanzieren. Bisher muss der Träger des Hospizes per Gesetz noch 10% der Kosten selbst aufbringen. Dies sind bei einem Hospiz mit 10 Betten immerhin gut 70.000 Euro im Jahr die nicht finanziert werden. Daher sind Hospize immer auf Spenden und die Unterstützung von Fördervereinen angewiesen. Die Caritas in Köln ist Träger von 2 stationären Hospizen. Mit dem Johannes-Nepomuk-Haus haben wir vor über 20 Jahren das erste Hospiz in Köln gegründet und alleine in diesem Haus seitdem über 2000 Menschen im würdigen Sterben begleitet! Alle 4 Hospize in Köln befinden sich in kirchlicher Trägerschaft. Auch hierin darf hingewiesen werden, denn dies dokumentiert die besondere Verantwortung die Kirche in der Begleitung pflegebedürftiger und sterbender übernimmt, eben auch da, wo keine Gewinne zu erzielen sind!

 

Pflegeheime sollen in Zukunft „eine koordinierte Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft gewährleisten, um die palliativ-medizinische Versorgung in den Einrichtungen zu verbessern“, so der Entwurf. Vertragsärzte, die sich an entsprechenden Kooperationsverträgen beteiligen, würden dafür eine „unbefristete und obligatorische Vergütung“ erhalten. Eine Verbesserung der Leistungen der Pflegeheime selbst ist jedoch leider nicht vorgesehen, so dass die notwendige Verbesserung der Versorgung Sterbender in Pflegeeinrichtungen hiermit alleine leider nicht zu erwarten ist. Nicht nur mehr ärztliche Beratung, auch mehr gute Pflege muss finanziert werden! Nicht nur mehr Medizin und eine verbesserte ärztliche Begleitung im Pflegeheim kann das Ziel sein, vielmehr muss die Pflege besser gestaltet werden. Hierauf muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren zwingend hingewirkt werden.

 

 

 

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