Armut, Exklusion, Wahlverhalten und Politik in Köln

Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Thomas Münch/Hochschule Düsseldorf:

„Wahlbeteiligung höchst unterschiedlich…“ betitelt die Stadt Köln in ihrem Handout in einer Pressekonferenz zur Bundestagswahl 2017 die Wahlergebnisse, um dann im nächsten Kapitel zu beschreiben, wie sich diese Wahlbeteiligung zwischen 45,8 und 88,5 Prozent verortet. Die geringsten Wahlbeteiligungen findet man in den Stadtteilen Chorweiler, Vingst, Gremberghoven und Finkenberg. Die höchste in den Stadtteilen Hahnwald, Klettenberg, Lindenthal, Sülz, Lövenich und Junkersdorf.
Kölnerinnen und Kölner mit nur durchschnittlichem Interesse an ihrer Stadt können diese Stadtteile direkt zuordnen – in armen Stadtteilen gehen weniger Menschen zur Wahl als in wohlhabenden bzw. reichen. Oder, um erneut aus dem Handout des Presseamtes der Stadt zu zitieren: „Nichtwähleranteile nach wie vor hoch in sozial schwächeren Gebieten…“ (a.a.O.: 8).

Ohne an dieser Stelle weiter auf die interessante Frage einzugehen, was denn wohl das Presseamt der Stadt Köln unter „sozial schwach“ versteht, kann vermutet werden, dass hier der Zusammenhang zwischen sozioökonomischer Lage und Wahlbeteiligung gemeint ist. Und so ist es auch und wird empirisch belegt: In Kölner Stadtteilen und Stadtvierteln mit einem hohen Anteil an Leistungsbeziehern nach dem Sozialgesetzbuch II (umgangssprachlich auch „Hartz IV“ genannt) kann der Anteil der Nichtwähler bis auf über 60 % steigen.

Armut – so wir denn das Leben in der Grundsicherung nach dem SGB II entsprechend dem sozialwissenschaftlichen Diskurs als Leben in Armut bezeichnen (vgl. Cremer 2017) – führt zu geringerer politischer Teilhabe in Form von Wahlbeteiligung als das Leben in ökonomischer Sicherheit oder gar im Überfluss. Der reiche Kölner im Hahnwald, so könnte man diesen Befund verkürzen, schätzt den Wert seiner Wahlstimme höher ein, als der Arme in Chorweiler. Weiterlesen

„Organisierte Nachbarschaft“ – werden  einsame Menschen in Köln weiter unterstützt?

„Kein Mensch ist so reich, dass er seine Nachbarn nicht braucht“ – so hat am 3. Juli die Oberbürgermeisterin Henriette Reker beim Festakt anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Nachbarschaftshilfen Kölsch Hätz ihre Rede angefangen. Die Arbeit dieser Initiative hat sie in ihrer Rede sehr gelobt.  Diese Wertschätzung drückt sich jedoch nicht in der Finanzierung von Kölsch Hätz durch die Stadt Köln aus. Lediglich 9% der Kosten werden durch die Stadt gedeckt. Wir fragen uns: Ist das genug?

Kurz beschrieben ist Kölsch Hätz eine Art „organisierter Nachbarschaft“, bei der ehrenamtlich Engagierte ihren einsamen oder alleinstehenden Nachbarn ein bis  zwei Mal in der Woche Zeit schenken. Koordiniert werden die aktuell etwa 600 Ehrenamtlichen von vier hauptamtlichen Mitarbeiterinnen.

„Schöne Sache!“, sagen die einen. „Bei uns im Veedel brauchen wir das nicht“, sagen die anderen. Doch nicht in allen Veedeln funktioniert die Nachbarschaft von alleine, wie es früher war. Das beweisen zahlreiche Unterstützungsanfragen, die die „Kölsch Hätzler“ bekommen. Oft braucht Nachbarschaft Organisation und Koordination Aufgaben, die man nicht dem Ehrenamt alleine überlassen kann.

Dass das ehrenamtliche Engagement nicht umsonst ist, wissen alle. Die Ehrenamtlichen werden nicht nur koordiniert, sondern auch versichert, geschult und bei allen Fragen durch hauptamtlich Mitarbeitende begleitet. Ehrenamt braucht Hauptamt – eine Selbstverständlichkeit, die nicht für alle selbstverständlich ist. Doch „Personalkosten“ wollen viele Geldgeber nicht mitfinanzieren. Die modernen Standards fordern, dass so viel Geld wie möglich in die operative Arbeit des Projektes fließt und nicht in die Verwaltung. Im Fall von Kölsch Hätz ist es die qualifizierte Organisation und Begleitung, die die operative Arbeit garantiert.

Von Jahr zu Jahr gibt es für Kölsch Hätz keine finanzielle Sicherheit. Die Initiative wird von der Caritas in Kooperation mit der Diakonie und den katholischen und evangelischen Kirchengemeinden in den Veedeln getragen. Zusammen mit den 9% der Stadt Köln tragen sie ungefähr ein Drittel der Kosten. Der Rest – immerhin zwei Drittel – muss aus Stiftungs- und Spendengeldern finanziert werden.

Doch was Kölsch Hätz leistet, ist für die Stadt wichtig und einzigartig. Kölsch Hätz übernimmt eine wichtige Aufgabe zur Verbesserung des Zusammenlebens und Zusammenstehens, was letztendlich zur Verbesserung der Lebensqualität in den Veedeln führt. Daher wieder die Frage sind 9% genug? Haben die 20 Jahre erfolgreicher Arbeit nicht bewiesen, dass dieses Modell nachhaltig und wichtig für diese Stadt ist? Sollte sich die Stadt nicht für die Menschen stärker machen, die auf Hilfe von anderen angewiesen sind? Frau Reker ist zufrieden, dass es Kölsch Hätz in Köln gibt, doch was passiert, wenn die Initiative sich nicht mehr finanzieren kann?

Diese Fragen werden wir der Stadt Köln weiter stellen. Und wir hoffen, dass sich die hohe Wertschätzung irgendwann in regelmäßiger und verbindlicher finanzieller Unterstützung ausdrückt.

Bis dahin ist die Initiative weiterhin auf Spenden angewiesen. Jeder kann Kölsch Hätz unterstützen. Mit einer regelmäßigen Spende schenkt man der Nachbarschaft in Köln zusätzlich ein bisschen Sicherheit für die Zukunft! http://caritas.erzbistum-koeln.de/koeln-cv/ueber_uns/fundraising_neu/Projekte/

Ein Gastbeitrag von Darya Karpitskaya, Stab Fundraising

Wer die Wahl hat, hat die Qual!

Noch 17 Tage, dann findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. In den vier Kölner Wahlkreisen sind die über 731.000 Kölner Wahlberechtigten aufgefordert, ihre Stimmen abzugeben. Jeder Zweite ist sich heute noch nicht sicher, wem er am Wahlsonntag seine Stimmen geben soll. Eine Richtschnur kann dabei die Frage sein, wie die Kandidatinnen und Kandidaten zu den Themen stehen, die mir persönlich wichtig sind.

Bei den katholischen Verbänden und Institutionen sind die Positionen zu sozialpolitischen Themen wichtig. Wie können wir eine solidarische Arbeitsmarktpolitik gestalten, die Arbeitslosigkeit bekämpft, ein Existenzminimum und Teilhabe sichert? Wie muss eine menschliche Flüchtlingspolitik aussehen, die ermöglicht, Schutzbedürftige aufzunehmen und Zusammenhalt in der Einwanderungsgesellschaft zu fördern? Wie schaffen wir eine gerechte Finanzpolitik, die auch künftigen Generationen Spielräume lässt und die Lasten zwischen Bund, Ländern und Kommunen gleichmäßiger verteilt?
Um auf diese Fragen Antworten zu erhalten, hatten Kath. Bildungswerk, Caritas für Köln, Katholikenausschuss und Stadtdekanat Vertreter von CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne zu einem öffentlichen Gesprächsforum in der vergangenen Woche eingeladen.
Auch wenn die noch unentschlossenen Wählerinnen und Wähler oftmals anführen, dass die Positionen der Parteien austauschbar und wenig unterscheidbar scheinen, gab es in der Diskussion im Domforum abseits der klassischen und naheliegenden parteipolitischen Annäherungen auch deutliche Differenzierungen:
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Auf dem Weg zur Inklusion

Rund 60 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 7 und 14 Jahren tummeln sich während „Ferien zu Hause“ in den Sommerferien im Kinder- und Jugendzentrum GOT Elsaßstraße. Die Kids haben die verschiedensten Hintergründe: Manche kommen aus dem Veedel, manche von weiter weg, einige sind in Köln geboren, andere haben eine Fluchtbiographie und sind grade erst in Köln angekommen. Als wir vor drei Jahren eine Kooperation mit der Lebenshilfe starteten, sodass auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung bei „Ferien zu Hause“ teilnehmen konnten, wurde die Gruppe noch vielfältiger.

Natürlich musste das Ferienprogramm auf die speziellen Bedürfnisse angepasst werden, Ausflüge mussten verändert, oder Alternativen angeboten werden, Tagesabläufe anhand von Piktogrammen dargestellt werden, wir brauchten „Ruheräume“. Wir waren ja nun richtig inklusiv! Aber waren wir das auch? Nein, zugegebenermaßen am Anfang nicht. Es war ein Nebeneinander. Die Kinder mit Behinderung hatten zwar eine durch die Lebenshilfe organisierte 1:1 Betreuung und es fanden verschiedene Vortreffen statt, aber für viele Mitarbeitende der GOT war die Arbeit und der Umgang mit behinderten Kindern neu. Und ja, es gab Berührungsängste, das Gefühl etwas falsch machen zu können, sodass im ersten eigentlich „inklusiven Ferienprogramm“ ein Nebeneinander entstand. Die Lebenshilfe kümmerte sich um „ihre Kids“ und das GOT-Team kümmerte sich um „die anderen“.

Die 60 Kids schien das alles überhaupt nicht zu interessieren. Weiterlesen

Politik für alle

Susanne Steltzer, Leistungsbereichsleiterin Wohnen und Leben im Caritasverband Köln:

Wie vor jeder großen Wahl, fragt der CBP – der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. – auch vor der anstehenden Bundestagswahl, ob die Parteien auch die Belange der Menschen mit Behinderungen im Blick haben und unterzieht ihre Programme einer Prüfung mit sieben sogenannten Wahlprüfsteinen:

1. Politische Teilhabe und Selbstbestimmung sichern
Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigte und wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger unseres Gemeinwesens.
Ihre politische Teilhabe und Selbstbestimmung ist zu fördern und sicherzustellen, gerade bei den Personen, die aufgrund ihrer Behinderung besondere Zugangsbarrieren bei der politischen Teilhabe zu überwinden haben.
Bestehende Diskriminierungen in den Wahlgesetzgebungen sind zu beseitigen. Wichtig ist jetzt den Ausschluss vom Wahlrecht nach § 13 Bundeswahlgesetz aufzuheben. Weiterlesen

Wenn der Rheinländer zum Migranten wird……..

Mittendrin und nicht nur dabei! Leben in den Caritas-Wohnhäusern!

Mittendrin und nicht nur dabei! Leben in den Caritas-Wohnhäusern!

In einer internen Datenanalyse hat der Landschaftsverband Rheinland erhoben, wie viele Menschen mit Herkunft aus dem Rheinland mit einem Leistungsbescheid/Bewilligungsbescheid in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe außerhalb des Rheinlandes wohnen, weil in deren Heimat kein passendesstationäres Angebot zur Verfügung steht. Durchschnittlich sind jährlich ca. 3.300 Menschen außerhalb des Rheinlandes untergebracht, zumeist im Bereich Westfalen-Lippe oder den angrenzenden Bundesländern Rheinland-Pfalz und Hessen.
Also werden über 3000 Menschen aufgrund Ihrer Behinderung gezwungen, aus Ihrer Heimat abzuwandern, Kontakte zu Angehörigen oder Freunden zu verlieren und sich in einer fremden und unbekannten Umgebung einfinden zu müssen. Eigentlich ein Fall für einen Diskriminierungsbeauftragen!?
Das ist ein Missstand, über den in der Öffentlichkeit und Politik kaum einmal gesprochen wird. An anderer Stelle würde ein ähnlicher Umstand sicher Betroffenheit und Empörung hervorrufen. Warum wird dieser Umstand aber nun hier so hingenommen oder verschwiegen? Weiterlesen

Ankommen – Willkommen – Bleiben |Chancen und Herausforderungen einer Integrationsgesellschaft

Was im Zusammenhang mit der Flüchtlingsdebatte alles NICHT geht, das wurde in den vergangenen Wochen und Monaten von so ziemlich jedem, der sich berufen fühlte, mal in zivilisierter, mal in unerträglicher Form geäußert. Vielfach dominiert die Debatte immer noch die zwischenzeitlich von den Skeptikern und Schwarzsehern in eine Frage mutierte Aussage der Kanzlerin “Schaffen wir das?”. Vielfach beschäftigt die Kommunen immer noch die vordergründige Frage der Begegnung der ersten existenziellen Not, der Unterbringung und Versorgung der geflüchteten Menschen mit allem, was für das Ankommen und tägliche Leben Not tut.

Von einer Normalität des Alltags sind die geflüchteten Menschen an vielen Stellen noch weit entfernt, auch wenn sie zwischenzeitlich ein Dach über dem Kopf haben und sich in ihrem häufig noch provisorischen Leben bei uns Alltag und Routine festmachen lassen. Grundlagen und wichtige Weichenstellungen für eine gute Zukunft in Deutschland, so denn klar ist, wer bleiben darf und wer nicht, gehören nicht für jeden geflüchteten Menschen zum Alltag. So fehlt es beispielsweise in Köln an ausreichenden Plätzen für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien in Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Die weitaus größte gesellschaftliche Herausforderung liegt noch vor uns, die der Integration. Was zu einer Integration erforderlich ist, wo wir aktuell durch die zahlreichen Willkommensinitiativen stehen, mehr noch welche Hardware und vor allem Software wir brauchen, damit dieser wichtige Weg erfolgreich und in einem großen gesellschaftlichen Konsens miteinander beschritten werden kann, damit setzt sich am 02. Dezember 2016 ein Fach-Nachmittag auseinander, zu dem das katholische Stadtdekanat Köln in Kooperation mit Katholikenausschuss, Katholisches Bildungswerk, Katholische Jugendagentur, Caritasverband, IN VIA, SkF, SKM, Malteser Hilfsdienst, Katholische Familienbildung und Katholisches Schulreferat im Rahmen der Aktion Neue Nachbarn einlädt.

Neben dem ANKOMMEN und WILLKOMMEN gehört auch das BLEIBEN sowie in ganz besonderem Maß die Auseinandersetzung mit den Chancen und Herausforderungen einer Integrationsgesellschaft. Weiterbringende Impulse für diese notwendigerweise zu führende Debatte erhoffen sich die Veranstalter vor allem vom Migrationsforscher und langjährigen Politikberater Prof. Dr. Klaus J. Bade, aber auch in der anschließenden Podiumsdiskussion mit Vertreter(inne)n aus Stadt, Willkommensinitiativen, Migrantenselbstorganisationen, freier Wohlfahrtspflege, dem Bereich Arbeit und Qualifizierung sowie der kirchlichen Flüchtlingshilfe.

Anmeldungen sind bis 23. November 2016 möglich. Die Veranstaltung findet statt in der Zeit von 14:00 – 18:00 Uhr im IN VIA-Zentrum, Stolzestraße 1a, 50674 Köln. Einlass ist ab 13:30 Uhr.

Nennt mich ruhig behindert, aber haltet mich nicht für blöd“

Maria Hanisch, leitet im Geschäftsfeld Alter und Pflege die Stabsstelle Ethik, Seelsorge und gesundheitliche Versorgungsplanung

Mit diesem Slogan einer Postkartenaktion fordert der DPWV seine Mitglieder auf gegen das neue Bundesteilhabegesetz der Bundesregierung zu protestieren. Auch der Bundesverband der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) gibt zum Vorhaben der Regierung folgende Stellungnahme ab:

Die Ziele der Bundesregierung
– Das Bundesteilhabegesetz ist in der 18. Legislaturperiode der Bundesrepublik Deutschland eines der großen sozialpolitischen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und soll ab dem 1.1.2017 in einem ersten Schritt in Kraft treten.
– Das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird dazu novelliert und die „Eingliederungshilfe“ – als das entscheidende Leistungspaket für Menschen mit Behinderung – aus dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) in das Neunte Sozialgesetzbuch überführt. Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr länger nach dem „Fürsorgeparadigma“ behandelt werden.
– Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (seit 2009 in Deutschland in Kraft) umsetzen.
– Das Gesetz soll die Unterstützungsleistungen für viele Menschen mit Behinderung verändern. Von großen Veränderungen sind u.a. rund 200.000 Menschen mit Behinderung betroffen, die heute in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben.
– Für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (derzeit ca. 300.000) soll es stärkere Anreize zum Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geben.
– Die Leistungen sollen sich an den Bedarfen der einzelnen Person und nicht am Ort der Leistung orientieren (Stichwort: Personenzentrierung).
– Die bisherigen Komplexleistungen (Unterkunft/Verpflegung und Betreuung) der Eingliederungshilfe in stationären Settings nach SGB XII werden aufgeteilt in Leistungen der Grundsicherung und in Leistungen der Teilhabe.
– Für Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld, die einen Pflegebedarf haben, sollen die Leistungen der Pflegeversicherung vorrangig beansprucht werden.
– Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Ausgabendynamik bei den Kosten der Eingliederungshilfe deutlich bremsen. Die Eingliederungshilfe ist aktuell innerhalb der Sozialhilfe der größte Kostenfaktor mit derzeit rund 800.000 Leistungsempfängern und jährlich Nettoausgaben in Höhe von 15 Mrd. €.

Kritik des CBP am Gesetzesentwurf
– Das Gesetz wird die Teilhabechancen von vielen Menschen mit Behinderung und mit psychischen Erkrankungen, insbesondere mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung kaum verbessern, Weiterlesen

Wer behindert hier wen?

Maria Hanisch, leitet im Geschäftsfeld Alter und Pflege die Stabsstelle Ethik, Seelsorge und gesundheitliche Versorgungsplanung

Sind Sie in den letzten Tagen oder Wochen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs gewesen? Es kann sein, dass dies in ihren Alltag dazu gehört!
Dann möchte ich Sie mal bitten, fahren Sie mal mit Bus und Bahn mit den Augen von Menschen die körperliche Einschränkungen haben, die auf z.B. einen Rollator oder einen Rollstuhl angewiesen sind oder ein Elektromobil.
Dabei werden Sie schnell feststellen, dass es eine große Herausforderung ist und einer guten Organisation bedarf um das Ziel zu erreichen.
Das Hochflursystem der Kölner Stadtbahn und somit auch die neu gebaute Nord-Süd U-Bahn ist wenn überhaupt nur sehr eingeschränkt nutzbar. Ein Höhenunterschied von bis zu 12cm zum Bahnsteig und Fahrzeug stellt ein erhebliches Hindernis dar. Menschen, die ein E-Scooter benutzen werden seit November 2014 gar nicht mehr befördert, weil die KVB sich rechtlich nicht genügend abgesichert sieht, falls etwas passiert. Dabei ist es in Köln noch nie zu einem Zwischenfall mit E-Scootern in der KVB gekommen.
Auch ältere Menschen mit Rollatoren oder Gehhilfen haben oft Not, schnell nach dem Einstieg in eine Bahn, einen sicheren Platz zu bekommen, um nicht durch das zügige Anfahren einen Sturz zu riskieren. 2015 ist es bei 300 Menschen in Bussen und Bahnen zu stürzen gekommen.

Ich frage:
Kann es sein, dass die Kölner Verkehrsbetriebe sich der Herausforderung einer Inklusiven Stadtgesellschaft nicht stellt und die Mobilität von Menschen mit Behinderungen verhindert?
Kann das sein, dass dies einfach so geschieht und wir alle schauen nur zu?

Der Arbeitskreis barrierefreies Köln bittet uns sein Anliegen zu unterstützen unter www.barrierefreiesköln.de

Folgende Forderungen stellt der Arbeitskreis an die KVB:

– Beginnen Sie unverzüglich mit dem Umbau Ihrer Hochflurbahnen, damit in absehbarer Zukunft ein barrierefreier Zugang auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen möglich ist.
– Heben Sie das Mitnahmeverbot für Elektromobile (E-Scooter) in Stadtbahnen und Bussen sofort auf.
– Verlängern Sie die Türöffnungs- und Haltezeiten so, dass auch gehbehinderte und ältere Menschen einen sicheren Sitzplatz finden können.
– Beschleunigen Sie den barrierefreien Umbau der verbliebenen Haltstellen, um wenigstens theoretisch das Ziel eines barrierefreien ÖPNV bis 2022 zu schaffen.

Modernes Teilhaberecht oder doch nur Sparmodell?

Seit letzter Woche liegt der lange angekündigte Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz vor, der am 24.05. dann erstmals im Bundestag beraten wird.

Nach einem aufwändigen Beteiligungsverfahren über Partei- und Verbandsgrenzen hinaus, scheint wenig übrig geblieben zu sein, von den großen Ideen wie einem Teilhabegeld für alle Menschen mit Behinderungen, klaren Abgrenzungen zwischen unterschiedlichen Versorgungssystemen wie Eingliederungshilfe, Pflege, Jugendhilfe.

Sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in dem Gesetz viele Verbesserungen für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht, 

so sehe ich

  • dass Menschen mit Behinderungen zwar zukünftig ein bisschen Vermögen ansparen dürfen und mehr von ihrem Einkommen behalten dürfen, die Eingliederungshilfe aber trotzdem weiterhin eine nachrangige steuerfinanzierte Sozialhilfeleistung bleibt und kein echter konsequenter vermögensunabhängiger Nachteilsausgleich,

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